Hygienekonzept für alle unsere Gebäude und Veranstaltungen unserer Gemeinde

Dieses Hygienekonzept berücksichtigt die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Senats vom 29.3.2022 und die Empfehlungen des Kultur-Senators sowie unserer Landeskirche.

Wegen der weiterhin sehr hohen Infektionszahlen und -gefahren hat der Gemeindekirchenrat unserer Gemeinde folgende Regelungen zum Schutz seiner haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und aller Gäste und Besucherinnen und Besucher beschlossen.

  1. Allgemeine Hygiene
    1. Personen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben, sollen nicht an den Gottesdiensten oder Gemeindeveranstaltungen teilnehmen. Auch bei Erkältungssymptomen wird dringend um Vermeidung des Zutritts zu gemeindlichen Gebäuden gebeten.
    2. Die persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, „Husten- und Niesetikette“, Handhygiene) sind weiterhin einzuhalten. Unsere aushängenden Plakate erinnern daran.
    3. Beim Betreten unserer Gebäude sind die Besucherinnen und Besucher dringend gebeten, sich die Hände zu desinfizieren (Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang ist gewährleistet) und immer und überall 1,50 m Sicherheitsabstand zu anderen Menschen einzuhalten und die Berührung von Kontaktflächen nach Möglichkeit zu vermeiden.
      Beim Verlassen ist ebenfalls wieder auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
    4. Der Eintritt in unsere Häuser zu Gottesdiensten, Andachten, Gemeindeveranstaltungen oder Besuchen ist für Menschen ab 6 Jahren nur mit angelegter FFP2-Maske zulässig, sofern kein medizinischer Grund vorliegt, eine Maske nicht zu tragen. Bei Gottesdiensten und gemeindlichen Veranstaltungen wird die Maske durchgehend getragen. Sie kann nur am festen Sitzplatz abgenommen werden, wenn der Abstand zu anderen, nicht zum selben Haushalt gehörenden Menschen von 1,50 m eingehalten wird.
    5. Gruppen und Kreise können sich ohne Maske und ohne Mindestabstand nur dann in unseren Räumen treffen, wenn alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen.
    6. Bei Veranstaltungen und Gottesdiensten im Freien ist das Tragen einer Maske freigestellt.
  2. Lüftungskonzept
    Vor und nach jedem Gottesdienst / jeder Veranstaltung wird der Raum gründlich, mindestens aber 10 Minuten mittels Stoß- und Querlüftung über weit geöffnete Fenster und Türen, gelüftet. Auch während der Veranstaltung wird auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet.
  3. Gesang
    1. In den Häusern und Kirchen ist Gemeindegesang nur mit FFP2-Maske möglich. Bei Veranstaltungen und Gottesdiensten im Freien ist das Tragen einer Maske freigestellt.
    2. Für Chorveranstaltungen (Proben und Auftritte) in geschlossenen Räumen und im Freien wird auch beim Singen eine FFP2-Maske getragen und ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Sängern und Sängerinnen und von 4 Metern zur Gemeinde eingehalten.
      Nur wenn alle Chormitglieder vor der Probe oder dem Auftritt einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen, darf ohne Maske gesungen werden und der Abstand von 2m zwischen den Sängern unterschritten werden, sofern das nötig ist.
    3. Bei der Mitwirkung von Blasinstrumenten beträgt der Mindestabstand in Blasrichtung zur nächsten Person ebenfalls 4 Meter.
    4. Kinderchöre: Die Kinder sind von der Testpflicht entbunden, solange in den Schulen montags getestet wird.
  4. Abendmahl und Taufen
    1. Bei Taufen kann der Mindestabstand kurzzeitig unterschritten werden. Familien bringen selbst die Taufkerzen mit, damit nur eine begrenzte Zahl von Menschen die Taufkerze berührt. Das Wasser kann den Täufling ohne Körperkontakt benetzen und berühren. Statt der Liturgin oder dem Liturgen können auch Eltern oder Patinnen und Paten oder begleitende Personen aus dem Hausstand des Täuflings den Täufling mit Wasser benetzen.
    2. Die FFP2-Maske wird während des Zusammenstehens um das Taufbecken getragen, wenn dort Menschen aus verschiedenen Haushalten versammelt sind.
    3. Das Abendmahl findet als Wandelkommunion nur mit Einzelkelchen statt.
    4. Die Austeilung des Abendmahls erfolgt durch eine oder mehrere Personen, die durch vorherige Desinfektion der Hände und eine Darreichung in geeigneter Form eine Austeilung ohne Körperkontakt ermöglichen. Die Austeilenden tragen für den Zeitraum der Darreichung eine FFP2-Maske.
  5. Speisen und Getränke
    Bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m oder tagesaktuellem negativen Testergebnis dürfen bei Gemeindeveranstaltungen in Innenräumen am Platz auch Speisen und Getränke verzehrt werden.
    Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt durch eine Person, die dabei FFP2-Maske trägt und sich vorher die Hände desinfiziert hat.
  6. Tanz, Sport- und Bewegungsangebote
    Während der Sportausübung besteht für Nutzende, übungsleitende und ähnliche Personen keine Maskenpflicht. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten.

Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Lichtenrade (25. April 2022)