Kirchliche Trauung

Sie wollen heiraten und damit Ihrer Liebe Verbindlichkeit und Dauerhaftigkeit geben.

Kirchlich heiraten - das bedeutet: Unser eigenes Leben und das des Partners oder der Partnerin verdanken wir GOTT.
ER selbst ist die Liebe,
ER ist die Kraftquelle unserer Liebe.

Bei der Trauung hören wir auf gute Worte der Ermutigung und Wegweisung zum gemeinsamen Leben, erinnern uns unserer Verantwortung vor Gott, bitten für das junge Paar um Gottes gutes Geleit. Wir hören auf die Botschaft Jesu, die uns helfen will, als egoistische und fehlerhafte Menschen dennoch Gemeinsamkeit und Glück zu bewahren.

Sie brauchen für die Kirche kein weißes Kleid und keinen schwarzen Anzug. Sie müssen in die Kirche oder nach der Kirche nicht viele Gäste einladen. Kommen Sie einfach so, wie Sie sind, auch direkt vom Standesamt, und stellen Sie Ihre Liebe und Ihre Zukunft unter GOTTES SEGEN! Nur darauf kommt es an.

Sie sind herzlich eingeladen. Bitte, sprechen Sie unsere Küsterei an. Gern vereinbaren wir einen Termin und alles weitere mit Ihnen, z.B auch, wenn einer von Ihnen einer anderen oder keiner Religion oder Konfession angehört.

Amtshandlungen der Kirche: Die Trauung

Kirchliches Handeln für Menschen, die eine Trauung begehren, umfasst die Vorbereitung der Trauung, die gottesdienstliche Handlung, in der die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Gebot und Verheißung gestellt wird, sowie die begleitende Seelsorge nach der Trauung.

Das Traugespräch

Dem Trauungsgottesdienst gehen Gespräche voraus, in denen die Aussagen des christlichen Glaubens zur Ehe im Dialog mit dem Brautpaar vermittelt werden. Für diese Gespräche werden, wo es möglich ist, von vornherein mehr als eine Begegnung vorgesehen. Auch Inhalt und Ablauf des Trauungsgottesdienstes kommen dabei zur Sprache, wie Auswahl der Lieder, Text für die Traupredigt, Traufragen, Ringwechsel, Gebete, Verwendung des Dankopfers. Wichtig kann auch der Hinweis auf mögliche Hilfen sein, die Eheleute benötigen können, um ihre Ehe bewusst zu gestalten. Auch die Einrichtung kirchlicher Ehe- und Lebensberatungsstellen sollte nicht verschwiegen werden.

Der Trauungsgottesdienst

Die kirchliche Trauung wird in der Regel als selbständiger Gottesdienst gefeiert. Eine Trauung kann aber auch in den gewohnten Hauptgottesdienst der Gemeinde integriert werden. Der Trauungsgottesdienst ist Verkündigung, wird aber aufgrund der Ergebnisse des geführten Traugespräches bewusst auch unter seelsorgerlichen Gesichtspunkten gestaltet. Voraussetzung einer Trauung ist, dass die Eheleute einer christlichen Kirche angehören und entweder die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche und zum Abendmahl zugelassen ist. Getraut werden nur Paare, die eine rechtsverbindliche Eheschließung nachgewiesen haben. Die Kirche dupliziert nicht den standesamtlichen Akt. Mit ihrem Ritus, insbesondere Trauungsgeste und Vollzugsformel tut sie etwas, was das Standesamt nicht tun kann, da dort keine Kopulation (= Trauung) stattfindet. Die Kirche traut, wie sie tauft, konfirmiert, absolviert und ordiniert.

Die liturgische Form des Trauungsgottesdienstes gleicht der eines jeden anderen Gottesdienstes. Unter Gebet und Lobgesang wird das Wort Gottes verkündigt, Fürbitte getan, sofern Kommunikanten da sind, das Abendmahl gefeiert und der Segen Gottes zugesprochen. Wie bei anderen Ereignissen im Lebenszyklus eines Christen handelt Gott bei der Trauung an einzelnen Menschen. So werden Schriftlesungen, Predigt und Gebete besonders auf die Eheleute ausgerichtet. Der Segen wird nicht nur der versammelten Gemeinde zugesprochen, sondern in einem eigenen liturgischen Akt für das Ehepaar erbeten. Besondere Zeichenhandlungen wie Ein- und Auszug, das Reichen der Hände und Ringwechsel als Zeichen der Liebe und Treue heben dabei das Paar festlich hervor beziehungsweise verweisen auf die Bedeutung der Ehe. Traufragen und Trauversprechen folgen auf die Verkündigung: Die Ehepartner antworten einzeln auf die entsprechenden Fragen des Pfarrers/ der Pfarrerin mit einem Ja; die Eheleute können sich auch wechselseitig vor der Gemeinde zu ihrer Ehe bekennen. Beide Formen sind in der Tradition der christlichen Kirche begründet.

Trauung konfessionsverschiedener Paare

Die oft vom Brautpaar gewünschte "Ökumenische Trauung" gibt es kirchenrechtlich nicht. In einer Situation größerer ökumenischer Offenheit haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland 1971 die Möglichkeit einer gemeinsamen Trauung konfessionsverschiedener Paare eröffnet, auch wenn unterschiedliche Eheverständnisse noch nicht überwunden sind. Die Trauung folgt entweder dem katholischen oder dem evangelischen Ritus unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen.

Eheschließung mit einem Nichtchristen

Zunehmend kommt es auch zu Eheschließungen, bei denen die Ehefrau oder der Ehemann keiner christlichen Kirche angehört. Wenn die oder der nicht der Kirche Angehörende Offenheit gegenüber der christlichen Botschaft erkennen lässt, kann ein Gottesdienst zur Eheschließung nach einer eigenen liturgischen Ordnung gefeiert werden. Voraussetzung für einen solchen Gottesdienst ist jedoch u.a., dass der/die nichtchristliche Ehepartner/in erklärt, den evangelischen Partner bzw. die Partnerin in der Ausübung des Glaubens nicht zu behindern.

Gottesdienste zu Jubelhochzeiten

(silberne, goldene Hochzeit ...)

Hat Ihre Ehe ihren bleibenden Wert nun schon ein viertel oder gar ein halbes Jahrhundert unter Beweis gestellt, so feiern Sie doch dieses Jubiläum mit Ihren Verwandten und Freunden mit einem Dankgottesdienst. Gern vereinbaren wir über unsere Küsterei alle Einzelheiten mit Ihnen.