Die Kasualien – Amtshandlungen der Kirche

Ereignisse im Lebenszyklus eines Christen

Der Begriff „Kasualie“ ist von dem lateinischen Wort casus (Fall, Vorkommnis) abgeleitet. Kasualien sind kirchliche Amtshandlungen aus besonderem Anlass. Kasualgottesdienste begleiten das Leben eines jeden Christen: Sakrament der Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung sowie Folgehandlungen (zum Beispiel Goldene Konfirmation oder Hochzeit). Zu den Kasualien zählen auch die Ordination und Amtseinführung von Pfarrern und Pfarrerinnen sowie andere Handlungen (Benediktionen und Krankensalbung). Die Beichte wird in der evangelischen Kirche nur noch als gemeinsame Beichte im gottesdienstlichen Rahmen in der Regel in der Karwoche, vereinzelt auch zu Beginn des Kirchenjahres im Advent praktiziert. Diese Bußfeiern gehören nicht zu den Kasualien. An die Stelle der Einzelbeichte ist bis auf Ausnahmen das seelsorgerliche Einzelgespräch getreten.

Die vier zuerst genannten Kasualhandlungen wollen wir in Fortsetzungen beschreiben, wobei Teile der einzelnen Liturgien bereits in den sieben Folgen „Der Gottesdienst an Sonn- und Festtagen“ eingehend behandelt worden sind.

Gott handelt am einzelnen Menschen

Im Sonn- und Festtagsgottesdienst hat das gemeinschaftliche Wir seinen Ort. In den Kasualhandlungen hat auch das stellvertretende Ich seinen Ort. Hier sieht der einzelne die Möglichkeit, in seiner unverwechselbaren Subjektivität und mit seiner einzigartigen Geschichte angenommen zu werden. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass im Unterschied zur relativ begrenzten Teilnahme am Sonn- und Festtagsgottesdienst und am Gemeindeleben die Inanspruchnahme von Amtshandlungen eine vergleichsweise hohe gesellschaftliche Stabilität aufweist.

Probleme der Volkskirche

Pfarrer und Pfarrerinnen erleben die Kasualbegehren vom Standpunkt einer idealen Gemeindeteilnahme aus weitgehend als ungenügende, weil nur zeitlich-punktuelle Darstellungsakte der Kirchenverbundenheit, als Lebensäußerung von Randchristen. Die betroffenen Laien selbst hingegen empfinden ihr Verhalten volkskirchlicher Teilnahme durchaus als bündig und normal: Sie kommen bei diesen Gelegenheiten nicht nur „mal“, sondern „überhaupt“ zur Kirche.

Kasualhandlungen betreffen nicht nur die einzelnen, die dabei im Mittelpunkt stehen, sondern alle Beteiligten des sozialen Beziehungsnetzes aus Familien, Verwandtschaft und Freundeskreis, in das die einzelnen jeweils verflochten sind, also auch Kirchenentfremdete und Nichtchristen. Viele wollen an einer Familienfeier teilnehmen oder einem Toten die letzte Ehre erweisen und den Angehörigen ihre Teilnahme bekunden, nicht jedoch einen Gottesdienst feiern. Das große Defizit christlicher Glaubenssubstanz trifft nun auf die von der Kirche verantwortete Gottesdienstfeier. Hier zu vermitteln im Sinne menschlichen Verstehens ist eine Aufgabe der Predigt. Vielfach wird darin eine missionarische Chance gesehen, entkirchlichten Menschen neue Zugänge zu verschütteten Glaubensinhalten zu eröffnen.

Gottesdienst und Evangelisation

Kasualgottesdienste stehen im Kontext mit dem gesamten geistlichen Leben der Gemeinde. Es genügt, dass Kirche einfach da ist, Gottesdienst als öffentliches Ereignis stattfindet. Kirchen und ihre Türme prägen das Bild unserer Städte und Dörfer; Glocken läuten; über eine Million Menschen gehen hin. Das Fernsehen überträgt oder berichtet davon. Allein die Tatsache, dass Gottesdienst in einer rationalen Welt stattfindet, ist ein missionarisches Ereignis. In allgemeinen Krisenzeiten (Leipzig 1989, Irakkrieg in 2003) und bei persönlichen Krisen (Unfall, Verlust), ebenso an Knotenpunkten des Lebens (Kasualien) oder beim Empfinden, Leben gestalten zu sollen (Weihnachten), auch bei Auftreten von Freiräumen (Urlaub, Krankenhausaufenthalt) erinnert sich ein großer Teil des Volkes, dass es Kirchen und Gottesdienste gibt. Dann zeigt sich: Gottesdienst hatte eine Wirkung auch bei denen, die nicht hingingen. Manchmal kommen sie plötzlich wieder.